Allgemeine Geschäftsbedingungen Fahrzeugvermietung der Sportcaravan Rental

§ 1 Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen uns und natürlichen oder juristischen Personen, nachstehend als – Mieter – bezeichnet, in Bezug auf die Anmietung von Wohnanhängern mit Laderaum, nachstehend – Fahrzeug - genannt.

1.2 Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Mieter sind ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn der Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn ein Vertrag durch uns in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Mieters vorbehaltlos ausgeführt wird.

§ 2 Angebot, Buchung, Vertragsschluss und Zahlungsbedingungen

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, d.h. sämtliche Ausschreibungen im Internet, in Medien und Prospekten sind lediglich Aufforderungen an den Mieter zur Abgabe eines Angebotes.

2.2 Vertragsänderungen, Ergänzungen, Nebenabreden und individuelle Vereinbarungen bedürfen, sofern in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, der schriftlichen Bestätigung.

2.3 Mit dem Absenden des ausgefüllten Buchungsformulars sendet der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Mietvertrages ab und erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sportcaravan Rental durch ein „Opt. In“-Verfahren an. Zu Informationszwecken erhält der Mieter eine Meldung auf der Buchungsseite sowie eine automatische Direkt-Email (Instant Mail) von Sportcaravan Rental über den Erhalt der Buchungsanfrage. Erst nach dem Erhalt der schriftlichen und aktiv von Sportcaravan Rental ausgelösten Buchungsbestätigung (per Email) über das Buchungsportal von https://sportcaravan-rental.de/ ist die Mietbuchung für den Vermieter verbindlich angekommen ( = Vertragsabschluss zustande gekommen) und das Fahrzeug gilt als fest gebucht.

2.4 Der Anzahlungsbetrag einer Buchung beträgt 25% des gesamten Mietpreises (inkl. Extras und Mietpauschale) und ist binnen 7 Tagen nach Buchung fällig. Die Restzahlung von weiteren 75% der Gesamtsumme muss bis 30 Tage vor Reiseantritt bei Sportcaravan Rental eingehen. Bei einem Vertragsabschluss unter 30 Tagen vor Reiseantritt werden 100% des gesamten Mietpreises binnen 7 Tagen fällig. In jedem Fall muss die Miete und Servicepauschale bei Übergabe des Fahrzeugs vollständig bei uns eingegangen sein. Wird die Anzahlung oder Restzahlung nicht fristgerecht geleistet, liegt es im Ermessen des Vermieters, wann die Buchung endgültig storniert wird.

§ 3 Vertragsgegenstand

3.1 Nicht Gegenstand der vertraglichen Leistung sind Reiseleistungen bzw. eine Gesamtheit von Reiseleistungen. Wir schulden keine Reiseleistungen im Sinne der §§ 651 a-m BGB, die auf die mit uns abgeschlossenen Mietverträge keine Anwendung finden.

3.2 Mit Abschluss des Mietvertrages erhält der Mieter das Recht, das angemietete Fahrzeug seiner Zweckbestimmung entsprechend für die vereinbarte Mietvertragsdauer nach den hier oder abweichend im Mietvertrag geregelten Bestimmungen zu nutzen. Der Mieter ist verpflichtet, das hierfür vereinbarte Entgelt zu zahlen.

3.3 Das Fahrzeug ist ausschließlich zu Freizeit-Reisezwecken zu verwenden. Insbesondere untersagt ist jedwede Benutzung zur Begehung von Straftaten, Förderung der Prostitution oder die zu einer übermäßigen Beanspruchung des Fahrzeugs führt, wie Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, zu gewerblichen Beförderungszwecken, Fahrzeugtests, Fahren im Gelände oder auf unbefestigten Straßen.

3.4 Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein Nichtraucherfahrzeug. Das Rauchen im Fahrzeug ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist der Mieter verpflichtet, den erhöhten Reinigungsaufwand zu ersetzen.

3.5 Im Fahrzeug vorhandenes bewegliches Inventar (wie Basis-Campingequipment) ist gem. der dem Übergabeprotokoll anliegenden Inventarliste im Fahrzeug enthalten und ist bei Mietende vollständig zurückzugeben.

3.6 Die Mindestmietdauer der Fahrzeuge beträgt in der Regel vier Tage. Kürzere Mietzeiten können individuell vereinbart werden.

§ 4 Miete / Zahlungsbedingungen

4.1 Der Mieter schuldet die sich jeweils nach der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste angegebene Miete, sofern im Mietvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.

4.2 Bei Berechnung der Miete gelten der Tag der Übergabe an den Mieter und die Rückgabe an uns als ein Tag, wenn die Rückgabe durch den Mieter am Rückgabetag bis spätestens 10:00 Uhr erfolgt ist.

4.3 Eine Rückgabe des Fahrzeugs vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer lässt die Geltung des Mietvertrages und die darin bis zum Ende des Vertrages vereinbarte Miete unberührt.

4.4 Das Fahrzeug wird dem Mieter von außen und innen gereinigt, leeren Wassertanks, entleerter gereinigter Chemietoilette und Toilettenchemikalien übergeben.

4.5 Zusätzlich zur Miete ist von dem Mieter für jedes gemietete Fahrzeug eine einmalige Mietpauschale gemäß bei Vertragsschluss gültiger Preisliste zu zahlen. In der Mietpauschale enthalten sind die Einweisung des Mieters in das Fahrzeug, ggf. Probefahrt, und die Außenreinigung von oberflächlichen üblichen Verschmutzungen des Fahrzeuges. Neubestückung mit Toilettenchemikalien bei Mietende. Aus der Mietpauschale entsteht kein Anspruch des Mieters gegen uns auf darin enthaltene Leistungen im laufenden Nutzungszeitraum.

4.6 Nach der verbindlichen Buchung (d.h. nachdem der Mieter die Bestätigungsmail des Vermieters erhalten hat) sind 25% der Miete einschließlich der Mietpauschale innerhalb von 7 Tagen fällig (Anzahlung). Die restlichen 75% des Mietpreises müssen bis spätestens 30 Tagen vor Reiseantritt bezahlt werden (Vollzahlung). In jedem Fall muss die Miete und Servicepauschale bei Übergabe des Fahrzeugs vollständig bei uns eingegangen sein.

4.7 Die im Überlassungszeitraum verbrauchten Hilfs- und Verbrauchsstoffe sowie durch den Mieter oder einen Dritten weiter veranlasste Kosten, wie etwa Stellplatzkosten, Gebühren, Abgaben oder auch Strafen und Bußgelder, gehen vollständig zu Lasten des Mieters.

4.8 Der Mieter verpflichtet sich, uns von allen im Zuge der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Strafen und Bußgelder freizustellen.

4.9 Ein Anspruch auf Übergabe des Fahrzeugs besteht vor Zahlung der vollständigen Miete und Sicherheitsleistung/Kaution (§ 7) nicht.

4.10 Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit aller Zahlungen ist der Eingang auf unserem Konto.

§ 5 Kündigung

5.1 Eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ist während der vereinbarten Mietzeit nicht möglich. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

5.2 Ein wichtiger Grund ist neben den gesetzlichen Bestimmungen für uns auch dann gegeben, wenn das Fahrzeug aufgrund von uns nicht zu vertretender Umstände gestohlen wird oder sonst abhandenkommt, gänzlich zerstört wird, einen Totalschaden erleidet oder eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft und Verkehrssicherheit mit unverhältnismäßig hohen Kosten oder einer den Mietzeitraum absehbar überschreitenden Reparaturdauer verbunden ist. Hat auch der Mieter den wichtigen Grund nicht zu vertreten, wird ihm die Miete für die weitere Nutzungsdauer ab Kündigung anteilig im Verhältnis zur Gesamtmietdauer zurückerstattet. Weitere Ansprüche aus einem Mangel der Mietsache stehen dem Mieter gegen uns nicht zu.

5.3 Können wir dem Mieter das Fahrzeug im Zeitpunkt der Übergabe nicht bereitstellen, behalten wir uns vor, dem Mieter ohne für ihn zusätzliche Kosten ein in Größe und Ausstattung vergleichbares Ersatzfahrzeug bereitzustellen. Ein Kündigungsrecht des Mieters gem. § 543 Abs.2 Nr. 1 BGB ist in diesem Fall ausgeschlossen. Die Annahme eines größeren Fahrzeugs kann der Mieter nur bei entgegenstehenden berechtigten Interessen verweigern.

§ 6 Übergabe / Rückgabe

6.1 Sofern im Mietvertrag nicht abweichend vereinbart, stellen wir dem Mieter das Fahrzeug zu dem als Mietbeginn vereinbarten Zeitpunkt am Ort des im Mietvertrag benannten Standortes zur Übernahme durch den Mieter bereit. Ein Anspruch auf Übernahme des Fahrzeugs vor 15:00 Uhr besteht nicht.

6.2 Der Mieter ist verpflichtet, mit uns bei Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs ein Übergabe- bzw. Rückgabeprotokoll mit Fotodokumentation durch uns zu fertigen und durch Unterschrift zu bestätigen, in dem der Zustand des Fahrzeugs und Inventarbestand in gemeinsamer Begehung festgestellt wird. Diese werden Bestandteil des Mietvertrages.

6.3 Der Inhalt der Chemietoilette ist durch den Mieter vor Rückgabe zu entsorgen.

6.4 Das Fahrzeug ist vom Mieter innen gereinigt zurückzugeben.

6.5 Ist bei Rückgabe des Fahrzeugs die Toilette nicht entleert und/oder das Fahrzeug innen nicht ordnungsgemäß gereinigt, sind wir berechtigt, für den uns hierfür jeweils entstehenden Kosten- und Zeitaufwand eine Pauschale in Höhe von 80,00 Euro für die Innenreinigung und 100,00 Euro für die Toilette zu erheben. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist.

6.6 Zur Erfüllung der Rückgabeverpflichtung hat der Mieter das Fahrzeug zum Ort der Übernahme zu Beginn des Mietverhältnisses unter Beachtung der im Mietvertrag bestimmten Uhrzeit zurückzubringen und an uns zurückzugeben. Die Rückgabe hat persönlich zu erfolgen; ein Abstellen auf unserem Geschäftsgelände genügt der Rückgabepflicht nicht. Eine Rückgabe außerhalb des im Mietvertrag genannten Zeitpunkts ist ohne vorherige Terminabsprache nicht möglich.

6.7 Im Falle einer späteren Rückgabe nach Beendigung der Mietzeit, verlängert sich das Mietverhältnis nicht stillschweigend; die Geltung des § 545 BGB wird ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, gemäß dem im Vertrag zugrunde gelegten Tagesmietpreis ein Entgelt je weiteren Tag der Nutzung vom Mieter zu erheben. Weitere uns aufgrund der nicht vereinbarten längeren Nutzungsdauer zustehende Ansprüche bleiben davon unberührt. Dies gilt insbesondere für solche Ansprüche, die uns gegenüber durch Dritte erhoben werden, weil das Fahrzeug aufgrund verspäteter Rückgabe nicht weitervermietet werden konnte.

§ 7 Sicherheitsleistung (Kaution)

7.1 Spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs hat der Mieter für die Erfüllung seiner Pflichten aus dem Mietverhältnis Sicherheit zu leisten. Über die Sicherheit werden wir nach Mietende abrechnen und diese vorbehaltlich einer vollständigen Erfüllung sämtlicher unserer Ansprüche aus dem Mietverhältnis alsdann zurückerstatten.

7.2 Die Sicherheit in Höhe von 1.000,00 Euro ist in bar bei Abholung des Fahrzeuges zu entrichten.

§ 8 Stornierung

Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, gilt Folgendes: Bei Rücktritt bis 60 Tage vor dem 1. Miettag storniert der Mieter kostenfrei. 59-15 Tage vor Mietbeginn sind 50% des gesamten Mietpreises fällig (Anzahlung wird einbehalten). Bei Stornierungen 14-0 Tage vor dem ersten Miettag muss der volle Mietpreis inkl. Extras zu 100% an Sportcaravan Rental bezahlt werden. Der Schadenersatz-Betrag, der dem Vermieter bei Nicht-Abholung des Fahrzeugs zusteht, liegt bei 100% des fälligen Mietpreises. Wenn Sportcaravan Rental das Fahrzeug für den gebuchten Zeitraum ganz oder teilweise an einen anderen Kunden vermieten kann, wird dieser Betrag selbstverständlich angerechnet.

§ 9 Persönliche Berechtigung

9.1 Das Fahrzeug darf ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht von anderen Personen als dem Mieter geführt werden. Weitere Fahrer sind ausdrücklich mit vollem Namen und vollständiger Anschrift in den Mietvertrag aufzunehmen. Das Fahrzeug darf vom Mieter nur geführt werden, wenn er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und er sich in einem fahrtüchtigen Zustand befindet, wobei die unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften der jeweils maßgeblichen Länder zu beachten sind. Bei jedweder Überlassung des Fahrzeugs an einen Dritten hat sich der Mieter zudem davon zu überzeugen, dass diese Person in einem fahrtüchtigen Zustand und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, die zum Führen des gemieteten Fahrzeugs berechtigt. Die Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugpapiere sind stets vor einem Zugriff Unberechtigter zu schützen. Der Mieter steht dafür ein, dass das von ihm genutzte Zugfahrzeug sich in einem fahrtüchtigen Zustand befindet und die technischen und verkehrsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um den angemieteten Wohnanhänger im Straßenverkehr zu bewegen.

9.2 Eine Untervermietung ist nicht gestattet.

9.3 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug persönlich abzuholen und bei Abholung des Fahrzeugs eine gültige Fahrerlaubnis vorzulegen, die ihm zum Führen des gemieteten Fahrzeugs im Straßenverkehr berechtigt. Weitere Fahrer können nur in den Mietvertrag aufgenommen werden, wenn auch für diese eine gültige Fahrerlaubnis vorgelegt wird.

9.4 Der Mieter als auch andere Fahrer müssen mindestens das 24. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit den letzten drei Jahren im ununterbrochenen Besitz der Fahrerlaubnis sein.

§ 10 Räumlicher Nutzungsbereich

10.1 Jedwede Nutzung oder Verbringung des Fahrzeugs außerhalb der geographischen Grenzen Europas, sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der europäischen Union (EU) gehören, ist nicht gestattet. Es obliegt dem Mieter, sich über die geltenden gesetzlichen Vorschriften der von ihm bereisten Länder vor Fahrtantritt zu informieren.

10.1.1 Territoriale Gültigkeit: A, B, BG, CZ, D, DK, E, EST, F, FIN, GB, GR, H, HR, I, IRL, IS, L, LT, LV, M, N, NL, P, PL, RO, S, SK, SLO, CH, AL, AND, BIH, BY, MD, MK, MNE, TR, UA

10.2 Fahrten in Krisen- und Kriegsgebiete sind stets untersagt.

10.3 Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass außerhalb des zugelassenen räumlichen Nutzungsbereichs kein Versicherungsschutz besteht.

§ 11 Weitere Mieterpflichten

11.1 Der Mieter hat das Fahrzeug schonend und pfleglich zu behandeln und während der Nutzung das ansprechende Erscheinungsbild des Fahrzeugs zu wahren. Das Fahrzeug ist vor schädlichen Umwelteinflüssen im Falle von Extremwetterlagen und Beschädigung durch Dritte zu schützen.

11.2 Vor jedem Fahrtantritt hat der Mieter sich von der für die Betriebs- und Fahrsicherheit maßgeblichen Einrichtungen des Fahrzeugs und seiner technischen Einrichtungen durch Sichtkontrolle zu überzeugen. Der Reifendruck ist regelmäßig zu prüfen.

11.3 Der Mieter hat stets auf eine ordnungsgemäße, gesicherte und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigende zulässige Beladung zu achten, insbesondere das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs nicht zu überschreiten.

11.4 Der Mieter hat die am und im Fahrzeug befindlichen Gegenstände stets ordnungsgemäß und so zu sichern, dass hiervon keine Gefahr für Sachen und Personen ausgeht. Die Ladungssicherung obliegt dem Fahrzeugführer.

11.5 Kleinere Reparaturen bis zu einem Auftragswert von 150,00 Euro, die zur Wiederherstellung der Fahr- oder Betriebssicherheit notwendig sind, darf der Mieter ohne Absprache durch eine Fachwerkstatt durchführen lassen. Nur soweit die Kosten durch Belege und unter Vorlage der ausgetauschten Teile nachgewiesen sind, werden die Kosten dem Mieter bei Rückgabe des Fahrzeugs erstattet. Im Übrigen sind Reparaturen bzw. die Vergabe von Reparaturaufträgen nicht ohne unsere Kenntnis und nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen Einwilligung zulässig; anderenfalls besteht auch kein Anspruch auf Erstattung von Kosten.

11.6 An dem Fahrzeug dürfen keine technischen Veränderungen vorgenommen werden. Auch sonst ist jedwede dauerhafte und zeitweilige - auch nur optische (wie z.B. Lackierungen, Anbringen oder Entfernen von Aufklebern und Klebefolien) - Veränderung des Fahrzeugs und seiner Einrichtungen verboten.

11.7 Die Mitnahme von Hunden ist dem Mieter nach vorheriger Abstimmung in speziellen Fahrzeugen gestattet, sofern ein üblicher Impfschutz besteht und durch Vorlage eines ordnungsgemäßen Impfausweises nachgewiesen ist. Die Gestattung umfasst max. drei Tiere. Die Mitnahme weiterer und anderer Haustiere ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung erlaubt. Tiere mit ansteckenden Krankheiten oder Ungezieferbefall (wie z.B. Tollwut, Zwingerhusten, Laus-, Floh- oder Milbenbefall) dürfen nicht in das Fahrzeug.

11.8 Der Mieter hat jeden weiteren Fahrer über den Inhalt des Mietvertrages, dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Versicherungsbedingungen in Kenntnis zu setzen.

11.9 Der Mieter haftet für sämtliche während der Mietzeit durch ihn oder mitreisende Personen oder Tiere entstandenen Schäden. Unter Mitreisenden sind alle Personen zu verstehen, deren Aufenthalt im Fahrzeug durch den Mieter gebilligt wird. Verschmutzungen und übermäßige Abnutzung aufgrund der Mitnahme von Tieren sind in der Miete nicht enthalten.

§ 12 Versicherungsschutz

12.1 Das Fahrzeug ist nach Pflichtversicherungsgesetz haftpflichtversichert (pauschal 100 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden – je Person maximal 12 Mio. €). Zusätzlich besteht für das Fahrzeug eine Teil- und Vollkaskoversicherung. Sowohl im Bereich des Teilkasko- als auch Vollkaskoschutzes ist ein Selbstbehalt des Mieters in Höhe von jeweils 1.000 € je Schadensfall vereinbart. Näheres regeln die von uns ausgehändigten Versicherungsbestimmungen des Versicherers. Einen aufgrund der vorstehenden Regelung von der Versicherung nicht getragener Schaden ist vom Mieter zu tragen.

12.2 Für vom Mieter vorsätzlich herbeigeführte Schäden besteht kein Versicherungsschutz. Im Falle grober Fahrlässigkeit des Mieters oder einer Verletzung der im Versicherungsvertrag bestimmten Obliegenheiten, kann die Versicherung sich auf eine Beschränkung ihrer Eintrittspflicht berufen. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Mieters entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Schäden an der Markise, im Innen-und Laderaum des Fahrzeuges und den Reifen sind keine Kaskoschäden und müssen zu 100% vom Mieter getragen werden, es sei denn es kann nachgewiesen werden, dass diese Schäden bereits vor Übergabe des Fahrzeuges vorhanden waren.

Beschädigungen an der Markise: Um Beschädigungen an der Markise zu vermeiden, gilt folgendes zu beachten: Die Markise darf niemals bei starkem Wind oder Regen ausgefahren werden und im ausgefahrenen Zustand nie unbeaufsichtigt gelassen werden. Die Kosten für eine neue Markise mit Montage muss bei Zuwiderhandlung der Mieter tragen. Diese können den Kautionsbetrag übersteigen!

§ 13 Verhalten im Schadenfall / Mängelanzeige

13.1 Der Mieter hat uns unverzüglich über eingetretene Schäden (einschl. Verlust/Diebstahl) und das schädigende Ereignis zu informieren. Hierzu ist dem Mieter eine Telefonnummer mitgeteilt worden, unter der wir 24 Stunden durchgehend erreichbar sind. Im Falle eines Unfalles mit oder ohne Drittbeteiligung (einschl. Schäden durch oder am Eigentum Dritter oder Wildunfall) hat der Mieter seiner Pflicht zur Aufklärung nachzukommen und die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen, sowie die zur Schadensabwicklung benötigten Informationen vor Ort aufzunehmen. Darunter gehört insbesondere die Aufnahme der Personalien und Versicherungsdaten beteiligter Personen und evtl. vorhandener Zeugen, amtlicher Kennzeichen beteiligter Fahrzeuge, Angaben zum Schadensort- und Schadenshergang. Ist in den von uns ausgehändigten Versicherungsbestimmungen ein Formular zur Schadensanzeige enthalten, ist dieses zu verwenden und vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Der Mieter hat in jedem Fall zur Aufnahme des Schadensfalls die Polizei hinzuzuziehen, wenn das Ersuchen nicht im Einzelfall durch die Polizei abgelehnt wird. Gleiches gilt bei Schäden durch unbekannte Schädiger.

13.2 Mängel der Mietsache sind uns unverzüglich anzuzeigen. Führt der Mangel zu einer Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit, sind wir berechtigt, den Mieter zur Wiederherstellung der Gebrauchstauglichkeit an die nächstgelegene Fachwerksatt zu verweisen.

§ 14 Haftungsbestimmungen

14.1 Eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung für anfängliche Sachmängel der Mietsache gem. § 536a Abs.1 BGB ist ausgeschlossen.

14.2 Soweit während des vereinbarten Mietzeitraums vom Mieter zu vertretende über den vereinbarten Selbstbehalt hinausgehende Schäden durch den Versicherungsschutz des Fahrzeugs gedeckt sind, wird der Mieter von seiner Haftung gegenüber uns frei. Nach Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums haftet der Mieter nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

14.3 Soweit durch den Mieter zu vertreten, sind bei Verlust von Fahrzeugpapieren oder Fahrzeugschlüsseln die Kosten für eine Ersatzbeschaffung und uns dadurch weiter entstehende Schäden durch den Mieter zu ersetzen. Ein uns entstehender Zeitaufwand ist pauschal mit 25,00 Euro pro Stunde zu entschädigen; dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist.

14.4 Unsere Haftung ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Die Beschränkung gilt nicht bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, vertraglich übernommener verschuldensunabhängiger Garantie oder gesetzlich zwingend bestimmter verschuldensunabhängigen Haftung, sowie bei Schäden aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftungsbeschränkung und deren Einschränkungen gelten gleichermaßen für unsere Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

14.5 Bei Überlassung des Fahrzeuges an Dritte einschließlich der im Mietvertrag bezeichneten Fahrer haftet der Mieter für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Mietvertrages und das Verhalten des Dritten wie für eigenes Verhalten.

14.6 Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

14.7 Wir haften nicht für Schäden und Verlust an in das Fahrzeug eingebrachten Sachen des Mieters, wie auch bei Rückgabe im Fahrzeug zurückgelassener Gegenstände des Mieters, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns, unserer Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.

§15 Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Firma DP Rental GmbH, Neustadt 20, 32694 Dörentrup, Tel.: 05265/946998, Fax 05265/5309999, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.

Muster-Widerrufsformular

(wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: DP Rental GmbH

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Mietvertrag über Wohnanhänger mit großflächigem Laderaum vom (Datum einsetzen)

• Name des Verbrauchers:
• Anschrift des Verbrauchers:
• Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier)
• Datum

§ 16 Schlussbestimmungen

16.1 Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche in Zusammenhang mit der Fahrzeugvermietung ist unser Firmensitz.

16.2 Für die mit uns geschlossenen Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16.3 Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB), juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Firmensitz als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Fahrzeugvermietung vereinbart.

Gross und Co. Rental GmbH

Dörentrup, im Februar 2020

(Version 2.0)